Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer Lärmschutz GmbH & Co.KG

§ 1 Allgemeines

Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich

auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der

Firma Schäfer Lärmschutz GmbH & Co.KG
– Auftragnehmer – genannt.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluß

Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Be-
stätigung unter Verwendung von § 1 durch den Auftragnehmer zustande.

§ 3 Lieferung

Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt der Auf-
tragnehmer den Versand mit eigenen Transportmitteln bzw. durch die eines Unterliefer-
ranten durch, geht die Gefahr mit Abgang aus der Fertigung bzw. Lager auf den Kunden
über. Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände wie Mangel an Roh- oder
Hilfsstoffen oder und Behinderung durch höhere Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik usw.)
berechtigen den Auftragnehmer, sofern die bestellte Lieferung oder Leistung unmöglich
wird, zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei einem zeitlich begrenzten, vom Auftragnehmer unverschuldeten Lieferhindernis, ist
dieser berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um die Zeit der Hinderung zu überschreiten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Montage- bzw. Änderungsarbeiten sind sofort zu Zahlung fällig. Sonstige Rechnungen sind
binnen 8 Tagen sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart rein netto zu Zahlung
fällig. Erweiterte Bedingungen sind gem. VDMA wie folgt:
Bei Auftragserteilung an den Auftragnehmer :
30 % nach Auftragsbestätigung netto 30 % bei Meldung der Versandbereitschaft rein netto
40 % bei Lieferung binnen 8 Tagen rein netto

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises
sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung Auftragnehmer / Kunde her-
rührender, auch künftiger Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist be-
rechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter
zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde in des
jeweiligen Rechnungswertes bzw. des Gesamtwertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeit-
punkt der Bestellung im voraus an den Auftragnehmer ab. Dieser ist zur Einziehung in
eigenem Namen ermächtigt. Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt. Die Geldendmachung des Eigentums-
vorbehaltes oder die Pfändung der Ware durch den Auftragnehmer gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag. Nachlieferungen oder Änderungen bzw. die dafür notwendigen Teile bleiben bis zum
vollständigen Ausgleich der Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fahrlässigkeit bei Verletzung von Nebenpflichten Schadens-
ersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß oder während der Auftragsaus-
fühung, höherer Gewalt Ansprüchen wegen Mangelfolgeschäden und unerlaubter Handlung.
Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Geschäftsleitung Mitarbeiter, Angestellten und
Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Erfüllungsort/Gerichtstand

Erfüllungsort ist für sämtliche Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen des Auftrag-
nehmers Kleinwanzleben. Gerichtsstand ist Stendal

§ 8 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden
hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und der Auftragnehmer ver-
pflichten sich in diesem Fall anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine solche zu treffen,
die dem wirtschaftlichen Zweck üblicherweise am nächsten kommt. Die Vertragsbe-
zeichnungen des Auftragnehmers unterliegen unter Ausschluß des Kollisionsrechtes aus-
schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Die Anwendung der internationalen
Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen

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